Rechtssatz RS0027981
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027981
Entscheidungsdatum
20.03.1973
Rechtssatz
Das Ausmaß der Bemühungen eines Vertreters um das Zustandekommen eines Geschäftes ist für einen Provisionsanspruch mangels anderer Vereinbarungen unwichtig, auch wenn es sich um Zusatzprovisionen im Falle der Erreichung eines bestimmten Umsatzes handelt. (Hier Gebietsvertreter)
Schlagworte
SW: Angestellte, Entgelt, Mühe, Handelsvertreter, Abschluß,
Beteiligung, Vergütung, Belohnung, Bezirksvertreter,
Regionalvertreter, Vertreter, Vermittler, Agent
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0027981
Dokumentnummer
JJR_19730320_OGH0002_0040OB00020_7300000_002