Rechtssatz
Der Entschädigungsanspruch setzt ein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers voraus, das mit der zwischen ihm und dem Arbeitnehmer getroffenen Vereinbarung in Widerspruch steht. Darunter fällt insbesondere auch die vertragswidrige Beschränkung des dem Angestellten zugewiesenen Tätigkeitsbereiches, insbesondere die vertragswidrige Einschränkung des mit ihm vereinbarten Gebietsschutzes.
Schlagworte
SW: Verschulden, Schadenersatz, Vertragsbruch, Vertragsverletzung,
Vertreter, Gebietsvertreter, Bezirksvertreter, Taggelder, Provision,
Diäten, Entgelt, zwingend, Beschränkung, Handelsvertreter, Vergütung,
Beteiligung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0028047
Dokumentnummer
JJR_19770208_OGH0002_0040OB00009_7700000_003