Norm
ABGB §914 IIIb
AngG §10 Abs1 I
HVG §11 Abs1
Rechtssatz
Bei der Berechnung einer Monatsprovision, deren Höhe sich nach der Umsatzsteigerung gegenüber der Zeit vor dem Eintritt des Provisionsberechtigten bemißt, ist im Zweifel als Vergleichsbasis nicht der Monat vor dem Eintritt, sondern entweder der Jahresdurchschnitt oder der dem jeweiligen Monat entsprechenden Monat des Vergleichsjahres heranzuziehen.
Schlagworte
SW: Provision, Belohnung, Vergütung, Bemessung, Angestellte, Lohn,
Gehalt, Entgelt, Handelsvertreter, Vertreter, Steigerung,
Durchschnitt, Höhe, Beteiligung, Agent, Dienstvertrag, Vertrag,
Auslegung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0028056
Dokumentnummer
JJR_19810915_OGH0002_0040OB00055_8100000_001