Rechtssatz RS0028116
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0028116
Entscheidungsdatum
29.05.1979
Rechtssatz
Der Begriff Provision findet sich - ohne nähere Definition - vor allem im HGB und in handelsrechtlichen Nebengesetzen. Wenn er auch in der Regel im Geschäftsverkehr in Prozentsätzen einer Leistung ausgedrückt wird, so ist es doch keineswegs ausgeschlossen, daß als Provision ein bestimmter Betrag, ohne prozentuelle Bezugnahme auf die Leistung, vereinbart wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0028116
Dokumentnummer
JJR_19790529_OGH0002_0040OB00015_7900000_001