Norm
AngG §17 V · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Das Angestelltengesetz kennt nur einen Anspruch auf Urlaub in natura, nicht auch einen Anspruch auf Abfindung oder Entschädigung für unterbliebenen Urlaub.
Schlagworte
SW: Urlaubsentschädigung, Urlaubsabfindung, Angestellte, Verbrauch,
Urlaubsrest, Resturlaub, Ablöse, Urlaubsanspruch, aufrechtes
Dienstverhältnis, Abgeltung, Konsumierung, Erholungsurlaub,
Naturalanspruch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0028185
Dokumentnummer
JJR_19611128_OGH0002_0040OB00094_6100000_001