Norm
ABGB §1162 IV
AngG §29 Abs1 I
Rechtssatz
Der entlassene Dienstnehmer verwirkt seinen Anspruch auf die ihm wegen ungerechtfertigter Entlassung zustehenden fortlaufenden Bezüge, wenn er gegen seinen früheren Dienstgeber besonders schwere Verfehlungen begeht.
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Schadenersatz, Ersatzanspruch,
Ersatzpflicht, Entschädigung, Angestellte, rechtswidrig, grundlos,
vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Entgelt, Lohn, Gehalt,
Verwirkung, Verlust
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0028226
Dokumentnummer
JJR_19580910_OGH0002_0010OB00224_5800000_001