Rechtssatz
Ein Mitverschulden an der ungerechtfertigten Entlassung ist nicht anzunehmen, wenn das als Entlassungsgrund geltend gemachte vermeintliche unentschuldigte Fernbleiben vom Dienst nur kurzfristig war.
Schlagworte
SW: Angestellte, Verschulden, Kulpakompensation, Ausgleich, Ende,
Beendigung, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis,
Arbeitsverhältnis, Ersatz, Schadenersatz, beiderseitig, Verschulden,
Unterlassen, Unterbleiben, Dienstleistung, Arbeitsleistung,
Dienstverweigerung, Arbeitsverweigerung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0028253
Dokumentnummer
JJR_19541019_OGH0002_0040OB00140_5400000_002