Rechtssatz RS0028285
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0028285
Entscheidungsdatum
14.10.1980
Rechtssatz
Die vermutete Einwilligung zur Inanspruchnahme der Arbeitssuchtage ist der tatsächlichen Einwilligung gleichzuhalten und es wird dadurch die Pflichtwidrigkeit des Verhaltens des Arbeitnehmers ausgeschlossen.
Schlagworte
SW: Postensuche, Stellensuche, Angestellte, Freistellung,
Vorstellung, Auflösung, Ende, Beendigung, Kündigung, Einverständnis,
Dienstpostensuche, Zustimmung, Freizeit
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0028285
Dokumentnummer
JJR_19801014_OGH0002_0040OB00114_8000000_001