Rechtssatz RS0028320
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0028320
Entscheidungsdatum
17.01.1990
Rechtssatz
Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst, so kann die Verpflichtung des DG zur Zahlung der Abfertigung nicht von einer Bedingung abhängig gemacht werden. (§ 48 ASGG).Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst, so kann die Verpflichtung des DG zur Zahlung der Abfertigung nicht von einer Bedingung abhängig gemacht werden. (Paragraph 48, ASGG).
Schlagworte
SW: Angestellte, Dienstverhältnis, Auflösung, einverständlich,
Pflicht, Anspruch, Ansprüche, Arbeitgeber
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0028320
Dokumentnummer
JJR_19900117_OGH0002_009OBA00371_8900000_001