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Rechtssatz RS0028354

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0028354

Geschäftszahl

1Ob607/94

Entscheidungsdatum

23.09.1994

Rechtssatz

Ist ein Unterhaltsbegehren auf einen Prozentsatz einer noch zu ermittelnden Unterhaltsbemessungsgrundlage gerichtet, so ist der Antragsteller nach Einholung der Gehaltsauskunft dahin anzuleiten, sein Unterhaltsbegehren im Sinne einer endgültigen betragsmäßigen Bezifferung umzuformulieren. Dies gilt vor allem auch dann, wenn der vom unterhaltsberechtigten Kind geforderte monatliche Prozentsatz des väterlichen Einkommens einen über dem sogenannten Regelbedarf liegenden Unterhaltsbetrag ergibt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 607/94
    Entscheidungstext OGH 23.09.1994 1 Ob 607/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028354

Dokumentnummer

JJR_19940923_OGH0002_0010OB00607_9400000_001