Rechtssatz RS0028379
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0028379
Entscheidungsdatum
20.12.1989
Rechtssatz
Eine vertragliche Vorverlegung des Beginnes des jeweiligen Urlaubsjahres ohne Verlängerung der Wartezeit bei der Umstellung des Urlaubsjahres auf das Kalenderjahr, die günstiger als die gesetzliche Regelung war, war zulässig. (§ 48 ASGG).Eine vertragliche Vorverlegung des Beginnes des jeweiligen Urlaubsjahres ohne Verlängerung der Wartezeit bei der Umstellung des Urlaubsjahres auf das Kalenderjahr, die günstiger als die gesetzliche Regelung war, war zulässig. (Paragraph 48, ASGG).
Schlagworte
SW: Günstigkeitsprinzip, Urlaubsgesetz, Jahr, einseitig zwingend,
Angestellte, Anfang, dispositiv
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028379
Dokumentnummer
JJR_19891220_OGH0002_009OBA00287_8900000_001