Norm
AngG §17 I · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Die Bestimmung eines Dienstvertrages, daß der angestellte Werksarzt für die Zeit eine Urlaubes auf seine Kosten und Gefahr einen Vertreter zu bestellen habe, ist unwirksam.
Schlagworte
SW: Nichtigkeit, Urlaubsgesetz, Urlaubsvertreter, Arzt, Vereinbarung,
gesetzwidrig, rechtswidrig, Urlaubszeit, Betriebsarzt, Vertretung,
Haftung, Risiko
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0028382
Dokumentnummer
JJR_19300620_OGH0002_0010OB00535_3000000_001