Rechtssatz RS0028407
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0028407
Entscheidungsdatum
25.01.1989
Rechtssatz
Wird ein Dienstvertrag abgeschlossen, in dem ein späterer Beginn des Dienstverhältnisses vorgesehen ist, dann ist die für die Ermittlung des Abfertigungsanspruches maßgebliche Dauer des Dienstverhältnisses nicht vom Tag des Vertragsabschlusses, sondern vom Zeitpunkt des in den Rahmen der Vereinbarung über den Beginn des Dienstverhältnisses fallenden tatsächlichen Beginnes des Dienstverhältnisses zu berechnen.
Schlagworte
SW: Angestellte, Dienstzeit, Berechnung, Bemessung, Anrechnung,
Einrechnung, Höhe, Ausmaß, Umfang, Dienstleistung, Arbeitsleistung,
Anfang
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028407
Dokumentnummer
JJR_19890125_OGH0002_009OBA00004_8900000_001