Rechtssatz
Eine schriftlich erklärte Auflösung des auf Probe eingegangenen Dienstverhältnisses wird erst mit der Zustellung an den Dienstnehmer wirksam.
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Ende, Beendigung, Endigung, Angestellte, Zugang,
Zukommen, Probearbeitsverhältnis, Probedienstverhältnis,
Dienstverhältnis auf Probe, Probezeit, Probemonat, Empfang
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0028459
Dokumentnummer
JJR_19620220_OGH0002_0040OB00008_6200000_002