Rechtssatz RS0028471
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0028471
Entscheidungsdatum
04.07.1978
Rechtssatz
Falls sich ein Unternehmen mit an sich verschiedenen Tätigkeiten befaßt, jedoch vertragliche Beziehungen zu einer anderen Person nur in einem dieser Tätigkeitsbereiche bestehen, so ist ein vom Erfüllungsgehilfen dem Vertragspartner gegenüber in Ansehung eines anderen Tätigkeitsbereiches des Unternehmens gegebener Rat im Regelfall als "gelegentlich der Erfüllung" erteilt zu qualifizieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0028471
Dokumentnummer
JJR_19780704_OGH0002_0030OB00606_7800000_001