Rechtssatz
Teilt der Dienstgeber dem Ehegatten der zu kündigenden Dienstnehmerin die Kündigung mit, so ist diese Kündigung rechtswirksam, wenn der Ehegatte bisher gegenüber dem Dienstgeber als Bevollmächtigter der Dienstnehmerin auftrat.
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Angestellte, Auflösung,
Dienstverhältnis, Erklärung, Wirksamkeit, Empfänger, Adressat,
Vollmacht, Bevollmächtigung, Anscheinsvollmacht, Duldungsvollmacht,
Vertrauen, äußerer Tatbestand
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0028570
Dokumentnummer
JJR_19641006_OGH0002_0040OB00094_6400000_002