Rechtssatz RS0028665
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0028665
Entscheidungsdatum
11.06.2001
Norm
AngG §29 Abs1 II4
UrlG §10
Rechtssatz
Für den Fall des Entstehens eines neuen Urlaubsanspruches während des Zeitraumes, um den der Arbeitnehmer infolge der zeitwidrigen Kündigung verkürzt wurde, muß auch dieser Anspruch - so wie etwa ein während der (fingierten) Kündigungsfrist entstehender Abfertigungsanspruch - bei der Berechnung des dem Arbeitnehmer nach dem § 29 Abs 1 AngG gebührenden Ersatzanspruch berücksichtigt werden. Belanglos ist der Umstand, ob der Urlaub zwischen der Entstehung dieses Anspruches und der - fiktiven - Beendigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt verbraucht werden konnte. Der Arbeitnehmer soll in einem solchen Fall in bezug auf seine Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag so gestellt werden, als wäre sein Arbeitsverhältnis durch eine ordnungsgemäße Kündigung beendet worden.Für den Fall des Entstehens eines neuen Urlaubsanspruches während des Zeitraumes, um den der Arbeitnehmer infolge der zeitwidrigen Kündigung verkürzt wurde, muß auch dieser Anspruch - so wie etwa ein während der (fingierten) Kündigungsfrist entstehender Abfertigungsanspruch - bei der Berechnung des dem Arbeitnehmer nach dem Paragraph 29, Absatz eins, AngG gebührenden Ersatzanspruch berücksichtigt werden. Belanglos ist der Umstand, ob der Urlaub zwischen der Entstehung dieses Anspruches und der - fiktiven - Beendigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt verbraucht werden konnte. Der Arbeitnehmer soll in einem solchen Fall in bezug auf seine Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag so gestellt werden, als wäre sein Arbeitsverhältnis durch eine ordnungsgemäße Kündigung beendet worden.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 8/83
Entscheidungstext OGH 08.02.1983 4 Ob 8/83
Veröff: Arb 10217
- 5 Ob 335/86
Entscheidungstext OGH 17.11.1987 5 Ob 335/86
Veröff: RdW 1988,137 = WBl 1988,237
- 9 ObA 1006/88
Entscheidungstext OGH 13.07.1988 9 ObA 1006/88
Auch
- 9 ObA 133/01a
Entscheidungstext OGH 11.06.2001 9 ObA 133/01a
Auch; nur: Für den Fall des Entstehens eines neuen Urlaubsanspruches während des Zeitraumes, um den der Arbeitnehmer infolge der zeitwidrigen Kündigung verkürzt wurde, muß auch dieser Anspruch - so wie etwa ein während der (fingierten) Kündigungsfrist entstehender Abfertigungsanspruch - bei der Berechnung des dem Arbeitnehmer nach dem § 29 Abs 1 AngG gebührenden Ersatzanspruch berücksichtigt werden. Belanglos ist der Umstand, ob der Urlaub zwischen der Entstehung dieses Anspruches und der - fiktiven - Beendigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt verbraucht werden konnte. (T1)
Schlagworte
SW: Schadenersatz, Ersatzpflicht, Entschädigung, Angestellte,
vorzeitige Auflösung, Ende, Urlaubsentschädigung, Frist, Berechnung,
Bemessung, Anrechnung, Einrechnung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0028665
Dokumentnummer
JJR_19830208_OGH0002_0040OB00008_8300000_001