Norm
ABGB §1151 ID
AngG §20 Abs1 XI · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Die zeitlich anschließende wiederholte Abschließung eines Dienstvertrages je auf die Dauer eines Monates kann durch die Verhältnisse eines Betriebes gerechtfertigt sein.
Schlagworte
SW: Angestellte, befristetes Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, auf
bestimmte Dauer, Zulässigkeit, Wirksamkeit, Erlaubtheit,
Kettendienstverhältnis, Kettendienstvertrag, Kettenarbeitsverhältnis,
Kettenvertrag
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0028672
Dokumentnummer
JJR_19290604_OGH0002_0010OB00527_2900000_001