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Rechtssatz RS0028745

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0028745

Geschäftszahl

9ObA82/87

Entscheidungsdatum

16.09.1987

Rechtssatz

Die Äußerung: "Zahle mir meine Abfertigung dann bist Du mich los" ist keine unbedingte, das Dienstverhältnis jedenfalls auflösende Erklärung, sondern ein Angebot zur Vertragsauflösung. Die Erwiderung des Arbeitgebers "Wenn Du meinst, dann gehst Du halt" ist im Zusammenhang mit der Bestätigung gegenüber einem Gewerkschaftsfunktionär, der Arbeitnehmer brauche nicht mehr zu erscheinen, und bekomme die Abfertigung die ihm zustehe, als einvernehmliche Beendigung des Dienstverhältnisses anzusehen (Paragraph 48, ASGG).

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 82/87
    Entscheidungstext OGH 16.09.1987 9 ObA 82/87

Schlagworte

SW: Auflösung, Anbot, Annahme, Ende, Angestellte, Auslegung, Kündigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028745

Dokumentnummer

JJR_19870916_OGH0002_009OBA00082_8700000_001