Rechtssatz
Bei zuletzt lebensbedrohenden Asthmaanfällen infolge Unverträglichkeit von Chemikalien am Arbeitsplatz ist auch die Versetzung in die Verwaltungsabteilung nicht zumutbar, wenn der Kontakt mit den Chemikalien nicht ausgeschlossen werden kann.
Schlagworte
SW: Verweisung, Ersatzarbeitsplatz, Arbeitsplatzwechsel, Wechsel,
Angestellte, Lebensgefahr, Gefahr, Gefährdung, Bedrohung,
Beeinträchtigung, Gesundheit, Erkrankung, Krankheit,
Erstickungsanfälle, Anfall, Austritt, Ende, Beendigung, Auflösung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0028793
Dokumentnummer
JJR_19880224_OGH0002_009OBA00211_8700000_001