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Rechtssatz RS0028803

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0028803

Geschäftszahl

9ObA203/93

Entscheidungsdatum

08.09.1993

Norm

AngG §26 Z1 III1a
GewO 1859 §82a lita

Rechtssatz

Ersuchte die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber während eines Krankenstandes schriftlich um die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes, ist ein bei Arbeitsantritt sofort erklärter vorzeitiger Austritt ungerechtfertigt, da sie damit jeglicher Abhilfe durch den Arbeitgeber zuvorkam und ihm auch die Möglichkeit nahm, ihr einen Ersatzarbeitsplatz anzubieten.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Ende, Beendigung, Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, wichtiger Grund, Ersuchen, Versetzung, Krankheit, Erkrankung, Gesundheit, Schaden, Hilfsarbeiter, Arbeiter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0028803

Dokumentnummer

JJR_19930908_OGH0002_009OBA00203_9300000_001