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Rechtssatz RS0028812

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0028812

Geschäftszahl

9ObA120/88

Entscheidungsdatum

01.06.1988

Norm

AngG §26 Z4 III4a

Rechtssatz

Die Behauptung des Arbeitnehmers er sei durch den Arbeitgeber einem "Psychoterror" ausgesetzt gewesen, um ihn zur Kündigung zu veranlassen, seine Arbeit sei ständig grundlos beanstandet worden, er sei fälschlich der Begehung von Dienstverfehlungen geziehen worden, ihn fälschlich beschuldigt und er sei falschen Unterstellungen ausgesetzt gewesen, enthalten auch den Vorwurf einer erheblichen Ehrverletzung im Sinne des Paragraph 26, Ziffer 4, AngG.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Austritt, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Verfehlung, Beschuldigung, Beanstandung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0028812

Dokumentnummer

JJR_19880601_OGH0002_009OBA00120_8800000_002