Norm
ABGB §1153 C
ABGB §1162 IAa
AngG §27 Z1 A6
AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz
Ob das Auftreten eines (Geldmankos oder Warenmankos) Mankos die sofortige Entlassung des dafür verantwortlichen Dienstnehmers rechtfertigt, kann nicht allgemein beantwortet, sondern nur im Einzelfall unter dem Blickwinkel des Verlustes des Vertrauens zur Person des Dienstnehmers beurteilt werden.
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund,
vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis,
Arbeitsverhältnis, Vertrauensverwirkung, Vertrauenswürdigkeit,
Untreue, Geldmanko, Warenmanko, Abgang, Fehlbetrag, Fehlbestand
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0028832
Dokumentnummer
JJR_19740611_OGH0002_0040OB00029_7400000_001