Norm
ABGB §1162 IV
AngG §27 A6 · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Hat der Dienstgeber die auf das Verbotsgesetz gestützte Entlassung aufgehoben, ohne zu erklären, daß er sich einen anderen Entlassungsgrund vorbehält, so kann er sich in einem vom Dienstnehmer angestrengten Prozeß, in dem die Entlassung als unbegründet angefochten wird, auf diese in der Entlassungserklärung nicht enthaltenen Gründe nicht berufen.
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte, Verfahren,
Eventualmaxime, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende,
Beendigung, Aufhebung, Rücknahme, Dienstverhältnis,
Arbeitsverhältnis, Ausspruch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0028852
Dokumentnummer
JJR_19520506_OGH0002_0040OB00017_5200000_001