Norm
ABGB §26
AngG §26 Z4 III4a
Rechtssatz
Erhebt das mit der Kassenprüfung der Genossenschaft betraute Aufsichtsratsmitglied im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit gegen einen Angestellten einen unberechtigten Diebstahlsvorwurf, ist diese erhebliche Ehrverletzung dem Dienstgeber zuzurechnen.
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung,
Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Ende, Beendigung, Vorwurf,
strafbare Handlung, Straftat, strafrechtlicher Tatbestand, Delikt,
Handlung, ungerechtfertigt, Prüfung, Kassa, Revision
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0028878
Dokumentnummer
JJR_19950125_OGH0002_009OBA00241_9400000_001