Rechtssatz
Unter einem fortgesetzten Entlassungsgrund (hier: Kündigungsgrund) ist die wiederholte Begehung von im wesentlichen gleichartigen, auf der selben Neigung oder denselben Eigenschaften des Dienstnehmers beruhenden Handlungen oder Unterlassungen zu verstehen, welche alle einselben und demselben Entlassungstatbestand (Kündigungstatbestand) zu unterstellen sind und wegen ihres inneren Zusammenhanges durch Zeit, Ort, Ursache oder Gelegenheit nach den Regeln des Arbeitslebens eine Einheit bilden.
Schlagworte
Arbeitnehmer, Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Dauertatbestand, Verwirkung, Verfristung, Verspätung, Grundsatz, Unverzüglichkeit, Gesamtverhalten
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0028881
Dokumentnummer
JJR_19860930_OGH0002_0140OB00139_8600000_001