Rechtssatz RS0028898
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0028898
Entscheidungsdatum
24.03.1971
Rechtssatz
Wenn ein Hauseigentümer beim Wiener Elektrizitätswerk einen Freileitungs - Hausanschluß bestellt und bezahlt und das Wiener Elektrizitätswerk mit der Durchführung des Anschlusses einen Elektromeister beauftragt und hiefür bezahlt, hat sich das Wiener Elektrizitätswerk zur Erfüllung des mit dem Hauseigentümer bestehenden Werkvertrages des Elektromeisters als Erfüllungsgehilfen bedient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0028898
Dokumentnummer
JJR_19710324_OGH0002_0070OB00037_7100000_001