Rechtssatz
Keine schlüssige Rücknahme der Entlassungserklärung mit Zustimmung des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer noch auffordert, dringende Tätigkeiten noch durchzuführen (hier: den Lastkraftwagenzug noch zur Entladung zu bringen, dann an einem anderen Ort abzuliefern und die Schlüssel abzugeben). (§ 48 ASGG).Keine schlüssige Rücknahme der Entlassungserklärung mit Zustimmung des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer noch auffordert, dringende Tätigkeiten noch durchzuführen (hier: den Lastkraftwagenzug noch zur Entladung zu bringen, dann an einem anderen Ort abzuliefern und die Schlüssel abzugeben). (Paragraph 48, ASGG).
Schlagworte
SW: Auto, Angestellte, stillschweigend, konkludent, Zurücknahme,
Aufhebung, einvernehmlich, einverständlich, Erklärung, Ausspruch,
Einvernehmen, Einverständnis, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung,
Auslegung, Interpretation, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis,
Aufforderung, Weisung, Anweisung, Anordnung, Entladen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0028910
Dokumentnummer
JJR_19910925_OGH0002_009OBA00192_9100000_001