Norm
ABGB §1152 E
AngG §16 II · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
KollV für die holzverarbeitende Industrie idF des ArtII des KollV vom 25.04.1961 §15
Rechtssatz
Wochenlohn ist nur der Lohn, der sich für einen Stundenlöhner auf Grund der für sein Arbeitsverhältnis festgesetzten regelmäßigen Arbeitszeit in einer Woche ergibt. Bei Berechnung der Weihnachtsremuneration ist das Entgelt für über die regelmäßige (normale) Arbeitszeit hinausgehende auch regelmäßig verrichtete Mehrleistungen (Überstunden) nicht zu berücksichtigen (Kontravotum des Arbeitnehmervertreters).
Schlagworte
SW: Gehalt, Angestellte, Arbeiter, Bemessung, Berechnung,
Sonderzahlung, Weihnachtsgeld, periodische Remuneration, besondere
Entlohnung, Berücksichtigung, Zuschuß, Gratifikation, Vergünstigung,
Prämie, Höhe, zusätzliche Leistungen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0028918
Dokumentnummer
JJR_19640922_OGH0002_0040OB00088_6400000_001