Rechtssatz
Der bloß allgemeine Hinweis auf eine unrichtige Einstufung kann das dem Austritt notwendigerweise vorangehende Verlangen nach Zahlung des dem Arbeitnehmer nach seiner Auffassung zustehenden Entgelts nicht ersetzen.
Schlagworte
SW: Lohn, Gehalt, Angestellte, vorzeitiger Austritt, Auflösung,
Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Ende, Beendigung, wichtiger
Grund, Aufforderung, Mahnung, Einmahnung, Pflicht, Vorenthalten,
Schmälerung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0028928
Dokumentnummer
JJR_19860701_OGH0002_0140OB00107_8600000_001