Norm
ABGB §1162 IV
AngG §27 A3 · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Der Dienstgeber kann kurze Zeit vor der Entlassung liegende Entlassungsgründe immer noch geltend machen, wenn er sie im Laufe des Rechtsstreites um eine Kündigungsentschädigung in Erfahrung bringt.
Schlagworte
SW: Angestellte, wichtiger Grund, Entlassungsgrund, vorzeitige
Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis,
Verfahren, Prozeß, Eventualmaxime, Verfristung, Verspätung,
Geltendmachung, Vorbringen, Kenntnis, Bekanntwerden, Arbeitgeber
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0028968
Dokumentnummer
JJR_19530707_OGH0002_0040OB00109_5300000_001