Rechtssatz
Trifft der Arbeitgeber, ohne rechtlich verpflichtet zu sein, Maßnahmen, um künftige Streitigkeiten zwischen seinen Arbeitnehmer zu verhindern, ist eine Verständigung des beleidigten Arbeitnehmers darüber entbehrlich.
Schlagworte
SW: erhebliche Ehrverletzung, Beleidigung, Abhilfe, Mitbedienstete,
Mitangestellte, Kollege, Arbeitskollege, wichtiger Grund,
Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, Austritt,
Ende, Beendigung, Schutz, freiwillig
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029006
Dokumentnummer
JJR_19870902_OGH0002_009OBA00059_8700000_001