Norm
AngG §14
AngG §16
KollV für die Handelsangestellten PktXV AbschnB
Rechtssatz
Grundlage der Berechnung der Weihnachtsremuneration nach Pkt XV Abschn B KollV für die Handelsangestellten ist das für November vereinbarte Fixum - nicht aber zusätzlich gewährte Provisionen! - , mindestens aber das kollektivvertragliche Mindestgehalt.Grundlage der Berechnung der Weihnachtsremuneration nach Pkt römisch fünfzehn Abschn B KollV für die Handelsangestellten ist das für November vereinbarte Fixum - nicht aber zusätzlich gewährte Provisionen! - , mindestens aber das kollektivvertragliche Mindestgehalt.
Schlagworte
SW: Gehaltsordnung, Weihnachtsgeld, Angestellte, Entgelt, Lohn,
Gehalt, Fixgehalt, Bemessung, Höhe, Vergütung, Belohnung,
Beteiligung, Gewinnbeteiligung, Anteil, Remuneration, commis
interesse, Berechnung, Tantieme, Satzung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0029150
Dokumentnummer
JJR_19710202_OGH0002_0040OB00107_7000000_001