Rechtssatz
Der begründeten Entlassung kommt erst ab dem Entlassungstag Wirkung zu. Ob ein Entgelt für den Zeitraum, in dem der Entlassungstatbestand gesetzt wurde, gebührt, ist unabhängig von der Entlassung.
Schlagworte
SW: Angestellte, gerechtfertigt, berechtigt, vorzeitige Auflösung,
Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Ende, Beendigung,
Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Fälligkeit, Zeitpunkt,
Wirksamkeit, Unwirksamkeit, Lohn, Gehalt, Erklärung, Ausspruch,
grundlos, ungerechtfertigt, unberechtigt, Anspruch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0029169
Dokumentnummer
JJR_19731211_OGH0002_0040OB00063_7300000_002