Norm
ABGB 1155
ABGB §1162 IV
AngG §27 A1
Rechtssatz
Ist der Entlassene während des Zeitraumes bis zur einvernehmlichen Rücknahme der Auflösungserklärung und kann er nur im Hinblick auf die später beseitigte Entlassungserklärung keine Arbeitsleistungen erbringen, besteht ein Entgeltanspruch für den Zeitraum bis zur Rücknahme. Auch bei der berechtigten Entlassung entsteht der Entgeltanspruch rückwirkend.
Schlagworte
SW: Angestellte, Lohn, Gehalt, Fortzahlung, Weiterzahlung, Ende,
Beendigung, vorzeitige Lösung, Einvernehmen, Einverständnis,
einverständlich, Zurücknahme, Aufhebung, Bereitschaft, Anspruch,
Wirkung, Rückwirkung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0029178
Dokumentnummer
JJR_19920226_OGH0002_009OBA00030_9200000_002