Norm
AngG §17 VI · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
AngG §17a · seit der letzten Entscheidung aufgehoben, außer Kraft seit 01.01.1977
G 26.06.1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Angestelltenrechtes während der Zeit der Übergangswirtschaft StGBl 1945/29 §1 Abs1 Z2
Rechtssatz
Die Abgeltung des Urlaubsanspruches durch Dienstfreistellung während der Kündigungszeit ist durch das Gesetz vom 26.06.1945, StGBl Nr 29/1945 nicht ausgeschlossen; jedoch dürfen anderweitige Einkünfte des Dienstnehmers für die Urlaubszeit nicht angerechnet werden.Die Abgeltung des Urlaubsanspruches durch Dienstfreistellung während der Kündigungszeit ist durch das Gesetz vom 26.06.1945, StGBl Nr 29 aus 1945, nicht ausgeschlossen; jedoch dürfen anderweitige Einkünfte des Dienstnehmers für die Urlaubszeit nicht angerechnet werden.
Schlagworte
SW: Verbrauch, Urlaubsgesetz, Erholungsurlaub, Freistellung,
Auflösung des Dienstverhältnisses, Ende, Beendigung, Angestellte,
Anrechnung, Entgelt, Konsumierung, Termin, Zeitpunkt, Arbeitnehmer
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0029250
Dokumentnummer
JJR_19501013_OGH0002_0020OB00652_5000000_001