Geschäftszahl
3Ob62/52; 4Ob137/53; 1Ob511/52; 4Ob229/53; 4Ob40/54; 4Ob81/50; 4Ob41/51
Rechtssatz
Die Weisung der Besatzungsmacht, einen bestimmten Dienstnehmer zu entlassen, ist ein Umstand, der in die Sphäre des Dienstgebers eingetreten ist und ihn nicht zu einer Entlassung des Dienstnehmers berechtigt.
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Angestellte, Entlassungsgrund,
vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis,
Arbeitsverhältnis, Alliierte, Besatzung, Besatzer, Armee, Zurechnung,
wichtiger Grund
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0029252
Dokumentnummer
JJR_19530130_OGH0002_0030OB00062_5200000_001