Rechtssatz RS0029314
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029314
Entscheidungsdatum
26.06.2024
Norm
ABGB §867
VBG §36
GdVBG NÖ §41
Rechtssatz
Die Schutzfunktion dieser Bestimmung zugunsten des Dienstgebers liegt darin, dass eine nachgeordnete Dienststelle allein einen Sondervertrag nicht eingehen kann; auch ein Bundesminister könnte das nicht und der Bundeskanzler kann einen Sondervertrag ebenfalls nur mit Genehmigung des Bundesministers für Finanzen wirksam abschließen (Stifter, ZAS 1978, 21). Fehlt die erforderliche Genehmigung des Vertrages durch die Oberbehörde (Aufsichtsbehörde), scheidet der Vertrauensschutz aus, der Vertrag ist rechtsunwirksam.
Entscheidungstexte
- 8 ObA 223/94
Entscheidungstext OGH 31.08.1994 8 ObA 223/94
Veröff: SZ 67/141
- 9 ObA 251/00b
Entscheidungstext OGH 11.04.2001 9 ObA 251/00b
nur: Die Schutzfunktion dieser Bestimmung zugunsten des Dienstgebers liegt darin, dass eine nachgeordnete Dienststelle allein einen Sondervertrag nicht eingehen kann. Fehlt die erforderliche Genehmigung des Vertrages durch die Oberbehörde (Aufsichtsbehörde), scheidet der Vertrauensschutz aus, der Vertrag ist rechtsunwirksam. (T1)
Beisatz: Hier: Sonderdienstvertrag mit dem Land Steiermark. (T2)
- 8 ObA 93/04s
Entscheidungstext OGH 17.02.2005 8 ObA 93/04s
Auch; Beisatz: Hier: Zusicherung eines Abteilungsleiters, dass eine Versetzung mit keiner Schlechterstellung gegenüber dem früheren Arbeitsplatz verbunden sein wird. (T3)
Veröff: SZ 2005/20
- 9 ObA 49/06f
Entscheidungstext OGH 27.09.2006 9 ObA 49/06f
nur T1
- 9 ObA 125/10p
Entscheidungstext OGH 26.05.2011 9 ObA 125/10p
Vgl
- 9 ObA 54/14b
Entscheidungstext OGH 25.06.2014 9 ObA 54/14b
Auch
- 9 ObA 122/14b
Entscheidungstext OGH 28.05.2015 9 ObA 122/14b
Vgl auch; nur T1; Beis wie T2
- 9 ObA 109/18x
Entscheidungstext OGH 27.02.2019 9 ObA 109/18x
nur T1; Beisatz: Diese Schutzfunktion des § 36 VBG zugunsten des Dienstgebers kann nicht ohne Weiteres dadurch umgangen werden, dass ein lediglich in Aussicht gestellter Sondervertrag ohne Genehmigung durch einen inhaltsgleichen schadenersatzrechtlichen Anspruch ersetzt wird. (T4)
- 9 ObA 24/21a
Entscheidungstext OGH 28.07.2021 9 ObA 24/21a
Vgl
- 8 ObA 7/23x
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 23.02.2023 8 ObA 7/23x
vgl; Beisatz: Die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Abschluss von Sonderverträgen sind Schutzvorschriften zu Gunsten des öffentlich-rechtlichen Dienstgebers. (T5)
Beisatz: Hier: § 41 NÖ GVBG. (T6)
- 9 ObA 72/23p
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.06.2024 9 ObA 72/23p
vgl; Beisatz wie T5
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0029314
Zuletzt aktualisiert am
13.08.2024
Dokumentnummer
JJR_19940831_OGH0002_008OBA00223_9400000_001