Rechtssatz RS0029334
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029334
Entscheidungsdatum
07.09.1976
Rechtssatz
Die vereinbarte Meldung eines Gebietsvertreters über "den Bedarfsfall" erfordert einen Bericht, der wenigstens in irgendeiner Weise dafür wesentlich ist, daß der Geschäftsherr von einem Bedarf einer bestimmten Kunde Kenntnis erlangt und die Anbahnung oder den Abschluß des Geschäftes irgendwie fördert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0029334
Dokumentnummer
JJR_19760907_OGH0002_0040OB00066_7600000_001