Rechtssatz RS0029346
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029346
Entscheidungsdatum
28.05.1974
Norm
ABGB §914 IIIi
HVG §29 III
Rechtssatz
Sichert sich ein mit der Liegenschaftsverwaltung betrauter Gebäudeverwalter im Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung das Recht zu, daß im Falle eines Abverkaufs des Liegenschaftsanteiles dieser Abverkauf über den Gebäudeverwalter durchzuführen sei, so kann er dieses Recht nur geltendmachen, wenn er im Zeitpunkt der Veräußerung des Miteigentumsanteils noch Liegenschaftsverwalter ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0029346
Dokumentnummer
JJR_19740528_OGH0002_0030OB00039_7400000_001