Norm
ABGB §1162 IAb
AngG §27 Z4 E4c · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
GewO 1859 §82
KoalitionsG §1 ff
oö LAO §33 litg
Rechtssatz
Zur Frage, ob ein Dienstnehmer, der selbst nicht streikt, aber einen anderen Dienstnehmer zum Anschluß an einen Streik auffordert, einen Entlassungsgrund setzt (die Frage, ob der Streik als Arbeitsvertragsbruch anzusehen ist und zwar zur Entlassung führt, bleibt dahingestellt).
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung,
Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Verleitung,
Bestimmung, Anstiftung, Aufforderung, Arbeitskampf, Ungehorsam,
Kollege, Arbeitskollege, Mitbedienstete, Mitangestellte, Arbeiter
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0029392
Dokumentnummer
JJR_19531027_OGH0002_0040OB00205_5300000_001