Geschäftszahl
4Ob58/83; 4Ob21/85; 9ObA151/02z
Rechtssatz
Die fehlende Tatbestandsmäßigkeit verschiedener Entlassungsgründe kann nicht durch eine Mehrzahl nicht tatbestandsmäßiger Entlassungsgründe ersetzt werden.
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige
Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis,
mehrere, Häufung, Ersatz, Hilfsarbeiter, Lehrverhältnis,
Pflichtenvernachlässigung, Arbeiter
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0029426
Dokumentnummer
JJR_19830531_OGH0002_0040OB00058_8300000_001