Rechtssatz
Interessenabwägung bei Kollision der Arbeitsvertragspflichten mit höherwertigen Pflichten (Arbeitsversäumnis nach telegraphischer Verständigung von einer schweren Erkrankung des Vaters). Bedachtnahme auf das Verhalten des Arbeitgebers (§ 48 ASGG).Interessenabwägung bei Kollision der Arbeitsvertragspflichten mit höherwertigen Pflichten (Arbeitsversäumnis nach telegraphischer Verständigung von einer schweren Erkrankung des Vaters). Bedachtnahme auf das Verhalten des Arbeitgebers (Paragraph 48, ASGG).
Schlagworte
Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Unterlassen, Unterlassung, Arbeitsleistung, Dienstleistung, Krankheit, Angehörige, Versäumnis, Abwesenheit, rechtmäßiger Hinderungsgrund, Pflichtenvernachlässigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029446
Dokumentnummer
JJR_19891018_OGH0002_009OBA00260_8900000_001