Norm
ABGB §1162 IAc
ABGB §1162 IV
AngG §27 Z1 E1c · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Bestand der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gegenüber dem verstorbenen Arbeitgeber nicht, weil das beanstandete Verhalten im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber erfolgte, so kann dessen Rechtsnachfolger (hier Masseverwalter) die Entlassung aus diesem Grund nicht aussprechen, weil der Entlassungsgrund objektiv bestanden habe.
Schlagworte
SW: wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung,
Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Konkurs, Insolvenz, Zustimmung,
Einvernehmen, Einverständnis, Angestellte, Vertrauensverwirkung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1943:RS0029487
Dokumentnummer
JJR_19431211_OGH0002_0040OB00063_7300000_003