Norm
ABGB §1162 IAb
AngG §27 Z1 E1a · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
AngG §27 Z1 E1c · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
GAngG §26 Z1 · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Ein Gutsangestellter, der Brennholz verbotswidrig verkaufte und den Erlös nicht verrechnete, sondern eigenmächtig zur Bezahlung von Auslagen verwendete, die vom Dienstgeber nicht bewilligt worden waren, setzt den Entlassungsgrund der Vertrauensverwirkung.
Schlagworte
SW: wichtiger Grund, Vertrauensunwürdigkeit, vorzeitige Auflösung,
Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Untreue, Holz,
Eigenmacht, strafbare Handlung, falsche Verrechnung, Abrechnung,
Angestellte, Arbeitgeber
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0029525
Dokumentnummer
JJR_19581216_OGH0002_0040OB00099_5800000_001