Norm
ABGB §1162 IAc
AngG §27 Z1 E1c · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
AngG §27 Z4 · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Ein im Interesse des Dienstgebers mit Bewilligung des unmittelbar Vorgesetzten, aber gegen das Verbot des Generaldirektors unternommene Geschäftsreise (mit kurzer Verspätung) ist kein Entlassungsgrund.
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Anordnung, Weigerung, wichtiger Grund, vorzeitige
Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis,
Dienstreise, Vertrauensunwürdigkeit, Direktor, Einverständnis,
Zustimmung, Vertrauensverwirkung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0029529
Dokumentnummer
JJR_19550712_OGH0002_0040OB00070_5500000_001