Rechtssatz RS0029574
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029574
Entscheidungsdatum
27.05.1992
Norm
AngG §27 Z1 E1b
AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz
Vertrauensunwürdigkeit eines Spielautomatenwärters, der trotz Spielverbotes durch Bezeichnen eines Automaten, an dem bereits durch längere Zeit hindurch keine Gewinne erzielt wurden, in den vom Zufall abhängigen Verlauf des Glücksspiels eingegriffen und sich und einen Dritten die dadurch erzielten Vermögensvorteile zugewendet hat. (§ 48 ASGG)Vertrauensunwürdigkeit eines Spielautomatenwärters, der trotz Spielverbotes durch Bezeichnen eines Automaten, an dem bereits durch längere Zeit hindurch keine Gewinne erzielt wurden, in den vom Zufall abhängigen Verlauf des Glücksspiels eingegriffen und sich und einen Dritten die dadurch erzielten Vermögensvorteile zugewendet hat. (Paragraph 48, ASGG)
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige
Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis,
Vertrauensverwirkung, Zuwendung unberechtigter Vorteile
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0029574
Dokumentnummer
JJR_19920527_OGH0002_009OBA00112_9200000_001