Rechtssatz RS0029608
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029608
Entscheidungsdatum
18.05.1971
Rechtssatz
Die eigenmächtige Entnahme einer Sache aus dem Betrieb ohne vorherige Verständigung des Dienstgebers erfüllt nicht den Entlassungstatbestand des § 27 AngG, wenn es zum Zwecke einer Verbrechensaufklärung geschieht.Die eigenmächtige Entnahme einer Sache aus dem Betrieb ohne vorherige Verständigung des Dienstgebers erfüllt nicht den Entlassungstatbestand des Paragraph 27, AngG, wenn es zum Zwecke einer Verbrechensaufklärung geschieht.
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige
Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis,
Eigenmacht, Aufklärung, Straftat, strafbare Handlung, Delikt,
Vertrauensunwürdigkeit, Vertrauensverwirkung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0029608
Dokumentnummer
JJR_19710518_OGH0002_0040OB00023_7100000_002