Rechtssatz RS0029624
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029624
Entscheidungsdatum
15.09.1994
Norm
ABGB §879 BIIh
KollV für das Eisen - und Metallverarbeitende Gewerbe ArtXVII Z9 lita
KollV für das Eisen - und Metallverarbeitende Gewerbe ArtXVIII Z4 lita
Rechtssatz
Die Bestimmungen des KollV für das Eisen - und Metallverarbeitende Gewerbe, wonach der Anspruch der Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor Fälligkeit des Urlaubszuschusses oder der Weihnachtsremuneration endet, auf den aliquoten Teil dieser Leistungen bei Entlassung aus Verschulden des Arbeitnehmers entfällt, sind nicht nichtig (§ 48 ASGG).Die Bestimmungen des KollV für das Eisen - und Metallverarbeitende Gewerbe, wonach der Anspruch der Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor Fälligkeit des Urlaubszuschusses oder der Weihnachtsremuneration endet, auf den aliquoten Teil dieser Leistungen bei Entlassung aus Verschulden des Arbeitnehmers entfällt, sind nicht nichtig (Paragraph 48, ASGG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0029624
Dokumentnummer
JJR_19940915_OGH0002_008OBA00240_9400000_001