Norm
ABGB §1162 IAc
AngG §27 Z4 E4d · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Bei einem Angestellten in gehobener Stellung stellt eine geringfügige Verschiebung der Dienstzeit keinen Entlassungsgrund dar.
Schlagworte
SW: Arbeitszeit, Zeit, führende Position, leitend, Führungskraft,
wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung,
Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Geringfügigkeit, Unterlassen,
Unterlassung, Dienstleistung, Arbeitsleistung,
Pflichtenvernachlässigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0029640
Dokumentnummer
JJR_19550712_OGH0002_0040OB00070_5500000_002